Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der benno von stein KG für Unternehmerkunden

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB), sowie ferner für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
  2. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsabschluss, Produkteigenschaften

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen.
  2. Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  3. Wir behalten uns vor, gelegentlich Änderungen an den Spezifikationen unserer Produkte vorzunehmen. Wir werden solche Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere weil wir unsere Produkte weiterentwickelt, sich Änderungen bei unseren Zulieferern ergeben haben oder aus sonstigen gleichwertigen Gründen. Ohne Zustimmung des Kunden werden wir keine Änderungen vornehmen, die das vertragliche Gleichgewicht zwischen dem Kunden und uns nachhaltig stören können.

§ 3 Lieferfrist, Gefahrübergang

  1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.Bei Kunden mit Sitz im Ausland nehmen wir die Lieferung der Ware vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nur gegen Vorkasse vor.
  3. Lieferungen erfolgen ab Lager auf Gefahr des Kunden an die von ihm angegebene Versandanschrift. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung von einem anderen Ort als unserem Lager aus erfolgt. Zu Lieferungen in das Ausland sind wir nicht verpflichtet; wird keine inländische Versandanschrift angegeben, können wir die bestellte Ware auch zur Abholung bereitstellen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die folgenden Voraussetzungen gewährleistet sind:- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    -die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    -dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  5. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  6. Lieferverzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

§ 4 Zahlungsbedingungen/Preise

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  3. Unsere Preise verstehen sich rein netto, d.h. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung und gelten ab Lager oder einer anderen von uns genannten Ladestelle.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Material- preissteigerungen, eintreten und zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferung mehr als vier Monate liegen. Die Preissteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

§ 5 Rücktrittsvorbehalt

  1. Bei Zahlungseinstellungen, Wechselprotest, beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit so- wie beim Eintritt sonstiger Ereignisse, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes ge- fährden oder gefährden können, sind wir berechtigt, uns von unserer Leistungspflicht zu lösen und vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

§ 6 Werbung

  1. Alle Abbildungen in unserer Werbung (Katalog, Internet, Flyer etc.) geben die abgebildete Ware zum Zeitpunkt der Drucklegung bzw. erstmaligen Veröffentlichung der entsprechenden Werbung wieder; spätere Änderungen behalten wir uns vor.
  2. Die in unserer Werbung enthaltenen Abbildungen können einzelne Produkte überdies in Sonderausführungen wiedergeben, welche nicht im Basispreis der Standardausführung inbegrif- fen sind.

§ 7 Mängelrüge

  1. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen des Kunden setzt voraus, dass er den in § 377 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. § 377 HGB findet Anwendung auf unsere kaufmännischen und sonstige unternehmerischen Kunden.
  2. Der Kunde ist seiner Rügeobliegenheit spätestens dann nicht mehr ordnungsgemäß nachgekommen, wenn die Rüge bei offenen Mängeln nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Ablieferung erfolgt ist.
  3. Bei verdeckten Mängeln gilt Ziff. 2 mit der Maßgabe, dass die Rüge innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung des Mangels erfolgt sein muss.

§ 8 Sachmängelansprüche

  1. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten.
  3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gem. § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. Für Schadensersatzansprüche gilt § 9.

§ 9 Schadenersatz

  1. Wir haften für von uns zu vertretende Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden
    a)  durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
    b)  auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
  2. Haften wir gem. Ziff. 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 1 bis 2 gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
  4. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt.
  5. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels und der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Kunde tritt uns bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbe- trages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abneh- mer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung im Ein- zelfall gestattet wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtre- tung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zah- lungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zah- lungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzeigt.
  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so er- werben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11 Produktmaterialien und Nutzungsrechte

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung des Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Katalogen und Preislisten behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  2. Wir räumen unseren Kunden ein widerrufliches, einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares sowie auf die bestimmungsmäße Werbung für unsere Produkte beschränktes Nutzungsrecht an den überlassenen Materialen (z.B. Produktfotos, Broschüren, Datensätze, Produktbeschreibungen und sonstige Werbematerialien) für diejenigen Produkte ein, die der Kunde bei uns bestellt hat. Das Nutzungsrecht erlischt, sobald der Kunde die Produkte nicht mehr bezieht und/oder nicht mehr im Lager vorrätig hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Materialien zu bearbeiten. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Urhebervermerke zu entfernen. Das eingeräumte Recht zur Nutzung für bestimmungsgemäße Werbung bezieht sich nicht auf die Werbung über Webseiten Dritter. Der Kunde ist nicht berechtigt, entsprechende Materialien (insbesondere Fotos und Videos) in Webseiten Dritter (insbesondere in Shop-Portale wie Amazon, ebay u.a.) einzustellen und/oder einstellen zu lassen. Für den Fall der Verwendung von Materialien, an denen der Kunde kein Nutzungsrecht hat, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwen- dung. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern nach dem in Deutschland gültigen internationalen Kollisionsrecht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht abdingbar sind, bleiben diese unberührt.
  2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.

Stand Juni 2017